Zauberberg-Coaching
   

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Beratungs- und Coaching-Angebote, die von „Zauberberg-Coaching Alexandra Nachtwey“ angeboten werden. 

Die Webseite dient zur Information der Nutzer über die Arbeit und die Angebote von Alexandra Nachtwey.

§ 1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Alexandra Nachtwey (nachfolgend „Coach“ genannt) und dem Klienten als Coachingvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Diese AGB werden zum verbindlichen Vertragsbestandteil der geplanten Coaching-Sitzung.  Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coachs durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an sie zum Zwecke des Coachings wendet.
c) Der Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags
Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des system- und lösungsorientierten Coachings beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Die Beratung / das Coaching wird ohne Heilerlaubnis im Sinne des Heilpraktiker-Gesetzes durchgeführt. Es handelt sich zu keinem Zeitpunkt um eine ärztliche oder heilende Tätigkeit. Dementsprechend werden in den Sitzungen keine heiltherapeutischen Verfahren oder gleichwertende Methoden angewendet. Es erfolgt keine Anamnese im medizinischen und / oder therapeutischen Kontext. Es erfolgt zu keiner Zeit eine gewerbliche Ausübung der Heilkunde. Coaching ist kein Ersatz für eine ärztliche oder therapeutische Behandlung. Während der Coaching-Sitzungen werden u.a. Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Durch die Buchung der Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich und durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, dass er physisch und psychisch in der Lage ist, die Sitzung durchzuführen und dass er an keiner akuten physischen oder psychischen Erkrankung leidet.

§ 3 Mitwirkung des Klienten
a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet, aber dazu angehalten, aktiv an seinem Coaching mitzuwirken. Der Coach ist jedoch berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
b) Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.
c) Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihm durchgeführt werden, ausschließlich in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

§ 4 Vergütung
a) Gebuchte Termine sind ausschließlich für die Buchung aufgeführte Person und das im Vorfeld besprochene Sitzungsthema vorgesehen und reserviert. Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Coach und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste (der Website, dem Vertrag) aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.
b) Rechnungen sind in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtauftrages ausgesetzt werden. Barzahlung vor Ort ist ebenfalls möglich. Der Klient erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr (§ 615 BGB) zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde. Ist der Klient (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert, tritt auch hier die Zahlungsverpflichtung nicht ein. In diesem Fall sind sowohl der Klient als auch der Coach dazu angehalten, einen schnellstmöglichen Ersatztermin zu vereinbaren. Eine bereits erfolgte Zahlung bleibt von einer Terminverschiebung unberührt.
Sollte es dem Coach nicht möglich sein, die vereinbarte Leistung zum gebuchten Sitzungstermin zu erbringen (z.B. durch Krankheit), so kann dieser für eventuell entstandenen Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch in diesem Fall sind sowohl Klient als auch Coach dazu angehalten, einen schnellstmöglichen Ersatztermin zu vereinbaren.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Coach kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Vergütung erfolgt direkt zwischen dem Coach und dem Klienten.
b) Der Coach erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig. Abrechnungen gegenüber Dritten ist nicht möglich.
Alle aufgeführten Preise sind Endpreise für den Klienten und beinhalten grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer.

§ 6 Vertraulichkeit des Coachings
a) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des festgelegten Coachings zu verwenden. Alle vertraulich erhobenen Daten des Klienten unterliegen dem allgemeinen Datenschutz sowie der Schweigepflicht. Auskünfte an Dritte dürfen ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung des Klienten erteilt werden.
b) Gegenüber sorgeberechtigten Personen und / oder sofern es sich um eine behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Auskunftspflicht handelt, verliert Punkt §6a seine Wirkung.
c) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
d) Der Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich des Coachings und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.
e) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei nicht zu; er kann die Herausgabe dieser Handakte nicht verlangen. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu. Die Handakte oder elektronische Klientendatei wird für die gesetzliche Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Coachingsitzungen aufbewahrt und darf ggf. zu Beweiszwecken durch und für den Coach verwendet werden.

§ 7 Rechnungsstellung
Die Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz b erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:
Vollständiger Name und Anschrift des Coachs, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag).

§ 8 Kündigung
a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 9 Rückforderungen
a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
b) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

§ 10 Datenschutz / Verschwiegenheit
a) Der Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
b) Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Coach wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.
c) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.
d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Es gilt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Sonstige Nebenbestimmungen
Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Klient ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 12 Gerichtsstand
a) Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsermittlung gilt für Klienten aus dem In- und Ausland.
b) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist der Sitz des Coaches – Leipzig. 

§ 15 Salvatorische Klausel
Für die AGB gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit der AGB bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und beider Parteiwillen am nächsten kommt.


Leipzig, 06.06.2025                                                              Alexandra Nachtwey


 
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